Erbrecht Drucken E-Mail

Erbrechtliche Beratung bedeutet nicht nur die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen nach dem Anfall einer Erbschaft sondern auch die zielgerichtete Festlegung der Erbfolge speziell im Rahmen der Testamentsgestaltung.

Zu beachten bei der Erbschaftsplanung sind dabei u.a.:

  • Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge ohne testamentarische Festlegung ?

  • Erbstreitigkeiten sollen vermieden werden.

  • Der Ehegatte soll zunächst Alleinerbe sein und erst nach dessen Ableben die Kinder erben.

  • Der Ehegatte/ Lebensgefährte soll im Erbfall in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben dürfen.

  • Ich möchte bereits vor meinem Ableben meinen Erben im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge etwas zukommen lassen.

  • Rechtsanwalt Peter Kramer, ErbrechtDie Nachkommen sollen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt über ihr Erbe verfügen dürfen.

  • Wie soll die Betreuung der minderjährigen Kinder ausgestaltet sein?

  • Wie kann die Erbschaftssteuer minimiert werden ?

  • Die Regelungen zur Unternehmensnachfolge im Hinblick auf alle privat-, wirtschafts-, steuer- und erbrechtlichen Fragen.