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Allgemeines Zivilrecht Drucken E-Mail

Im Zivilrecht werden die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander geregelt. Unter das Zivilrecht fallen nahezu alle Rechtsfragen des Alltags.

Allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten wie z. B.

  • Miet- und Werkvertragsstreitigkeiten

  • Verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen / Schadenregulierung

  • gesamtes Kauf- und Verbraucherrecht

Rechtsanwalt Peter Kramer, Allgemeines Zivilrecht Das allgemeine Zivilrecht umfasst sehr viele Streitigkeiten die im Alltagsleben eines jeden Menschen auftreten können.

Beispielsweise die mangelhafte Werkleistung des Handwerkers, das beim Händler erworbene fehlerhafte Elektrogerät, der Verkehrsunfall, Forderungen aus einem Vertrag, Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Streit mit dem Vermieter oder dem Reiseveranstalter.